Satzung

Satzung

Satzung des Tennisclub Lauenstein e.V.
aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 11.10.2008


§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Tennisclub Lauenstein e.V. und hat seinen Sitz in Salzhemmendorf, Ortsteil Lauenstein.

§ 2
Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Mitgliedschaft, Eintritt

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.

§ 4
Mitgliedschaft, Verlust

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Ein Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten möglich. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.

§ 5
Beiträge und sonstige Pflichten

Über Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. Die von Mannschaften gewonnenen Preise werden Eigentum des Vereins. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 6
Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlungen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlungen können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschlüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.

§ 7
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden für Repräsentation, dem Vorsitzenden für Finanzen
und Verwaltung und dem Vorsitzenden für die Tennisplatzanlage, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Sportwart. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden und der Sportwart.

Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

§ 8
Mitgliederversammlungen

Die in den ersten 3 Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder oder des Vorstandes einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 9
Niederschrift

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 10
Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Flecken Salzhemmendorf, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich des Sports zu verwenden hat.



Lauenstein, den 11.10.2008
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